Wieviel muss ich zahlen? Der CIVN hat eine Beitragsordnung!

Wieviel muss ich zahlen?

Der CIVN hat eine Beitragsordnung!

Auf der Mitgliederversammlung beschlossen die Mitglieder auch eine Beitragsordnung. Bisher zahlten die Mitglieder einheitlich 55,- €. Mitglieder hatten den Wunsch geäußert, dass auch eine Staffelung eingeführt werden solle. So könnten Paare, Familien und finanziell schlechter Gestellte sich eher entschließen, in den CIVN einzutreten. 

Die Beitragsordnung zielt darauf ab, dass die Beiträge in der Summe etwa genauso viel wie bisher einbringen würden. Zur Erläuterung sei angemerkt, dass von den Beiträgen feste Kosten für die Schnecke und eine Umlage für den Dachverband, die DCIG, abgehen. Daraus ergibt sich folgende Staffelung:

Einzel: 55,- – 15,- Schnecke – 12,- DCIG = 28 € netto für CIVN

Familien: 75,- – 15,- Schnecke – 20,- DCIG = 40 € netto für CIVN

Sozial: 35,- – 15,- Schnecke – 12,- DCIG = 9 € netto für CIVN

Anmerkung: Unter Familien werden auch Ehepaare und Partnerschaften verstanden, unter Sozialtarif auch Kinder, die alleine Mitglied sind.

Das bedeutet, dass der bisherige Einzelbeitrag von 55,- € der Regelsatz ist. Er wird von jedem Mitglied erhoben. Ein Mitglied, das einen anderen Tarif in Anspruch nehmen will, muss diesen beantragen. Das geschieht am einfachsten mit einer E-Mail an mich. Bei der Kategorie Sozialtarif sollte der Nachweis gleich als Scan mitgeschickt werden. Wenn Unsicherheit besteht, kann man mich gerne fragen. Wir wollen den Aufwand so gering wie möglich halten. Darum soll der Nachweis bei der Beantragung vorgelegt werden, später auf Nachfrage, etwa wenn wir eine Studentin haben, die seit 40 Jahren studiert. Insgesamt vertrauen wir unseren Mitgliedern, dass die gemachten Angaben zutreffen.

Die genaue Beitragsordnung ist unter [Link von Michael einsetzen lassen] veröffentlicht.

Fragen? Gerne an mich!

Ulrich Stenzel (ulrich.stenzel@civ-nord.de)